Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Quellenexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit ist im Rahmen der Vorlesung "Rechtshistorische Quellenexegese", Schwerpunkt I, im Wintersemester 2012/1013 an der Leibniz Universität Hannover entstanden. Thematisch beschäftigt sie sich mit dem Rechtsinstitut der Adoption, das bereits im römischen Recht bekannt war, jedoch einem erheblichen Funktionswandel im heutigen Recht erlebt hat.
Der Gang der Untersuchung erfolgt nach einem kurzen Überblick über das Rechtsinstitut dann anhand der Regeln im Preußischen Allgemeinen Landrecht, in der Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts, im BGB v. 1896 einschließlich dessen Materilien sowie anhand der Änderungen des BGB in den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts. Hierbei werden insbesondere die Spezialregeln im Hinblkick auf das Mindestalter des Annehmenden sowie jene zur Adoption durch Verheiratete betrachtet. Insbesondere sind dabei Sinn und Zweck der jeweiligen Regelungen Gegenstand der Arbeit.